Anspruchszinsen
Ab 1.10.2011 beginnen die Anspruchszinsen zu laufen.
Sie entstehen, wenn Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Nachforderungen für das Jahr 2010 noch nicht entrichtet wurden. Verzinst werden allerdings auch noch nicht entrichtete Steuergutschriften. Der Zinssatz beträgt 2,88 %.
Stand: 12. September 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2011:
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Förderung der ersten Arbeitnehmer
Die 12-Monats-Frist, innerhalb der die Befreiung von den lohnabhängigen Abgaben in Anspruch genommen werden kann, wird durch eine 36-Monats-Frist ersetzt.
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Spenden
Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig.
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Erwerbsschwelle
Neu: Verwendung der UID-Nummer gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle.
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Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation und einer Adoption sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung.
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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2012
Eine tabellarische Auflistung der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen.