Was ändert sich ab Juli?
Mehr Familienbeihilfe ab Juli
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch sie steigt um 4 %.
Alter des Kindes | Bisherige Familienbeihilfe |
Beihilfe ab 1.7.2014 |
---|---|---|
bis 2 Jahre | € 105,40 | € 109,70 |
3 – 9 Jahre | € 112,70 | € 117,30 |
10 – 18 Jahre | € 130,90 | € 136,20 |
ab 19 Jahre | € 152,70 | € 158,90 |
Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.
Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr (für 6 - 15-jährige Kinder).
Senkung des UV-Beitrags
Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.
Handwerkerbonus
Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind weiters:
- eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, in der die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen wird,
- der Rechnungsbetrag muss mindestens € 200,00 betragen,
- die Zahlung muss nachweisbar mittels Banküberweisung auf das Konto des Rechnungsausstellers eingezahlt werden.
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.
Stand: 26. Mai 2014
Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2014:
-
Bis 30.6. die VSt aus Drittländern zurückholen
Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen.
-
Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG.
-
Wieviel dürfen Studenten verdienen?
Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium!
-
Neues für Land- und Forstwirte
Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.
-
Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?
Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen.
-
Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.
-
Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?
Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.