eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh

Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Künstlerzuschuss

Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge (Pension-, Kranken- und Unfallversicherung) für Künstler zu erleichtern, gibt es den Künstlersozialversicherungs-Fonds. Aus diesem erhalten Künstler unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beiträgen. Er wurde mit 1.1.2013 um rund 10,39 % erhöht und beträgt nun maximal € 1.722,00 pro Jahr (€ 143,50/monatlich).

Voraussetzungen für den Zuschuss

Wer ist Künstler?

Die erste Voraussetzung ist, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit nach den Bestimmungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVFG) handelt. Künstler ist, wer in den Bereichen der bildenden oder darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst:

  • auf Grund seiner/ihrer künstlerischen Befähigung
  • im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit
  • Werke der Kunst schafft.

Zur Bestätigung, dass diese drei Voraussetzungen vorliegen, muss ein Gutachten beim Fonds eingeholt werden. Allein die Tatsache, dass eine künstlerische Hochschule absolviert wurde, ist nicht ausreichend für den Zuschuss.

Einkommenshöhe

Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Einkommen innerhalb gewisser Grenzen liegen. Im Jahr 2013 muss das Einkommen aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit € 4.641,60 erreichen, die gesamten Einkünfte (aus allen sieben steuerlichen Einkunftsarten) dürfen aber € 23.208,00 nicht überschreiten. Wird die Mindestgrenze nicht erreicht, können unter Umständen auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und Stipendien, Preise, usw. mit eingerechnet werden.

Gewinnfreibetrag-Mindestgrenze

Im Zuge der Einkommensteuererklärung wird für Einkünfte bis € 30.000,00 automatisch ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht. Um die erforderliche Mindestgrenze einzuhalten, kann darauf auch verzichtet werden.

Stand: 06. Juni 2013

Bild: Vladimir Karpenyuk - Fotolia.com

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2013:

Funktionen

Servicebox

eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh Hietzinger Hauptstraße 122 1130 Wien Tel.: +43 (0)1 879 9003 Fax.: DW 280

tullner steuerberatung Nussallee 9 3430 Tulln Tel.: +43 (0)2272 62865 Fax.: DW 380

Datenschutz

Autor

by atikon

hCards

Logo von eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh
eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Nussallee 9, 3430 Tulln an der Donau, Österreich, work: +43 (0)2272 62865, fax: +43 (0)2272 62865 - 380

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20