Senkung des IESG-Zuschlag
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.
Stand: 26. Januar 2022
Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2022:
-
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021
Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen der folgende Steuernewsartikel.
-
Wie können Fahrtkosten für die Arbeitnehmerveranlagung nachgewiesen werden?
Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies unabhängig davon, ob das Erfordernis einer Reise erfüllt ist.
-
Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig?
Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.
-
Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?
Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.
-
Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu beachten.
-
Was ist der Deckungsbeitrag?
In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie eine Deckungsbeitragsrechnung Ihnen Auskunft gibt, wie ein Produkt zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt.