Tipps zur digitalen Zusammenarbeit
Mittlerweile ist es in vielen Betrieben üblich, dass die Mitarbeiter mit Kollegen in anderen Städten oder anderen Büros zusammenarbeiten müssen. Dadurch entstehen neue und besondere Herausforderungen in der Kommunikation.
E-Mails eignen sich für Arbeiten, die zeitversetzt stattfinden können. Umfangreiche Daten können im Anhang übermittelt werden und man hat auch eine gute Dokumentation der Bearbeitung. Kurze Abstimmungen sind einfacher per Telefon oder SMS.
Aufgaben, die ein gemeinsames Arbeiten erfordern, können mit Videokonferenzen vielleicht besser gelöst werden. Auch wenn Kreativität bei der Lösungsfindung erforderlich ist, ist ein verbaler und visueller Austausch oft hilfreicher als nur ein schriftlicher. Persönliche Meetings und, wenn nicht möglich, Videokonferenzen sind insbesondere bei emotionalen Themen die bessere Wahl, da Sie auch den Klang der Stimme und die Körpersprache Ihres Kollegen wahrnehmen können.
Wenn Sie gemeinsam an Dokumenten arbeiten, vereinbaren Sie Regeln oder technische Hilfsmittel, die ein versehentliches Löschen oder Überschreiben von Änderungen vermeiden.
Arbeiten Sie laufend mit einem Kollegen digital zusammen, klären Sie mit Ihrem Kollegen auch, welche Uhrzeiten und Wochentage für Telefonate und SMS günstig sind.
Stand: 29. Juli 2019
Weitere Artikel der Ausgabe August 2019:
-
Kommt eine Steuerreform 2020?
Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen.
-
Wie ändert sich der Umsatzsteuersatz für elektronische Druckwerke?
Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu weitere Details aus.
-
Abgabenänderungsgesetz 2020: Neue Digitalsteuer und Änderungen in der Umsatzsteuer
Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor.
-
Muss man einen Dienstvertrag schriftlich abschließen?
Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse grundsätzlich keinen Zwang zum Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages vor.
-
Wie kann man Einkommensteuer-Vorauszahlungen per Lastschriftmandat bezahlen?
Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die es per 1.7.2019 ermöglicht, seine Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten.