Was bedeutet Working Capital?
Der Begriff Working Capital kann vereinfacht wie folgt definiert werden:
Umlaufvermögen (kurzfristig in Geld wandelbare Vermögensgegenstände)
- kurzfristige (verzinsliche und unverzinsliche) Verbindlichkeiten
= Working Capital
Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen, indem z. B.
- das Zahlungsziel mit den Lieferanten möglichst ausgeweitet wird (unter Beachtung der Rentabilität à Skontonutzung),
- der Lagerstand, d. h. die Bindung liquider Mittel in Vorräten und unfertigen bzw. fertigen Erzeugnissen, möglichst niedrig gehalten wird,
- die Außenstandsdauer der Forderungen möglichst niedrig gehalten wird.
Maßnahmen für ein effizientes Management der Forderungen können z. B. sein:
- Auswahl der Geschäftspartner: z. B. Bonitätsprüfung
- Vertragsgestaltung: z. B. klares Vereinbaren von Zahlungszielen, Vereinbarung von Anzahlungen
- Zügige Fakturierung: z. B. durch elektronischen Versand der Fakturen
Effizientes Mahnwesen: klare Definition der Abläufe im Unternehmen
Stand: 27. Juli 2017
Weitere Artikel der Ausgabe August 2017:
-
Beschäftigungsbonus beschlossen!
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden.
-
Was bringt das neue Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung?
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit.
-
Wie können Aushilfskräfte steuerfreie Einkünfte beziehen?
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
-
Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.
-
Fällt bei Schadenersatz Umsatzsteuer an?
Bei Schadenersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu prüfen, ob im einzelnen Fall ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht.