Nebenberufliche Notärzte sind keine Arbeitnehmer
Im Zuge des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2015 kam es zu Jahresbeginn zu einer Umstellung für Notärzte.
Ein Arzt, der nebenberuflich notärztliche Tätigkeiten für Blaulichtorganisationen übernimmt, ist nun selbständig tätig. Die Einkünfte als Notarzt unterliegen daher nicht mehr dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.
Auswirkung für Spitalsärzte
Eine Auswirkung hat das besonders für Ärzte, die im Krankenhaus arbeiten und nebenbei auch Einsätze als Notarzt übernehmen. Das bedeutet, dass die Tätigkeit als Notarzt nicht mehr zu ihrer Arbeitszeit im Krankenhaus hinzugerechnet werden darf.
Durch die selbständige Tätigkeit tritt auch eine Mehrfachversicherung im Bereich der Sozialversicherung ein. Zu der Pflichtversicherung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kommt noch eine Versicherungspflicht nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz hinzu.
In jenen Fällen, in denen das Jahresbruttoeinkommen aus der Spitalstätigkeit die Jahreshöchstbeitragsgrundlage von € 68.040,00 übersteigt, sollte ein Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung gestellt werden. Dadurch werden hohe Vorauszahlungen vermieden.
Beratungstermin
Falls Sie von dieser Änderung betroffen sind, empfehlen wir eine persönliche Beratung, damit wir die neue Rechtslage besprechen können.
Stand: 25. Februar 2016
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2016:
-
Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?
Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.
-
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung
Die Arbeitgeber müssen den Lohnzettel in elektronischer Form bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
-
Neue Kontrollen in der Arztpraxis
Die Prüfer verhalten sich bei den Kontrollen wie jeder andere Patient.
-
Änderungen bei Vermietung von Wohngebäuden
Aufteilung Grund- und Gebäudewert laut Verordnung
-
Aufklärung – therapeutisches Privileg
Es muss letztlich den persönlichen Motiven des Patienten obliegen, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung entscheiden zu können.
-
Kulturlinks – Frühling 2016
Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!