Versicherung: Gut versichert in den Skiurlaub
Sobald der erste Schnee liegt, machen sich Wintersportbegeisterte in ordentlicher Skiausrüstung auf den Weg zur Skipiste. Dabei sollte nicht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz vergessen werden, denn Unfälle sind im Wintersport keine Seltenheit, wie die letzten Jahre deutlich gezeigt haben. Jedes Jahr endet für viele Ski- und Snowboardfahrer der Urlaub mit Verletzungen, Unfällen oder gar einer Unfallverschuldung.
Die richtige Versicherung im Gepäck
Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, umfasst diese in Österreich üblicherweise eine private Haftpflichtversicherung und somit Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder. Sobald Ihre Kinder volljährig sind und noch zu Hause wohnen, ist eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig.
Zusätzlich zu einer privaten Haftpflichtversicherung sind eine Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Bei einem Unfall übernimmt zwar die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung, aber nicht jene bei einer drohenden Erwerbsunfähigkeit oder notwendigen Pflege. Schützen Sie sich daher mit einer privaten Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen einer Invalidität. Außerdem springt sie bei Bergungskosten ein, sofern diese darin ausreichend gedeckt sind. Wenn Sie von einer anderen Person verletzt werden, hilft Ihnen eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung.
Bevor Sie also die Koffer packen, vergewissern Sie sich, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben.
Stand: 28. November 2022
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2022:
-
Geld: Geld sparen beim Tanken von E-Fahrzeugen
Die Tarifmodelle der rund 15.000 öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Österreich könnten unterschiedlicher nicht sein.
-
Steuern: Wie sollen Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden?
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten von der Einkommensteuer befreit sein.