Versicherung: Hochzeitsversicherung: Ja, ich will?
Location, Essen, Dekoration und nicht zu vergessen: Ein wunderschönes Brautkleid und der schicke Maßanzug… wer heiraten will, merkt schnell: Eine Hochzeitsfeier kann ganz schön teuer werden. Mit professionellem Fotograf, einem DJ, um die Nacht durchzutanzen, und weiteren großen und kleinen Programmpunkten sind Summen von 10.000 Euro und mehr schnell erreicht. Dieses Geld investiert man in der Regel gerne – es soll schließlich der schönste Tag im Leben werden und den lassen sich viele heute bewusst etwas kosten. Doch was, wenn die Feier plötzlich von unvorhergesehenen Ereignissen überschattet wird? Statt strahlendem Sonnenschein regnet es in Strömen, die Location wird versehentlich beschädig, ein Gast verletzt sich oder – im schlimmsten Fall – das Brautpaar muss die Feierlichkeiten absagen. Solche und ähnliche Vorfälle können nicht nur sehr ärgerlich werden, sondern auch teuer.
Wer glaubt, dass hier automatisch der Veranstalter haftet und entsprechend versichert ist, sollte vorsichtig sein: für die Hochzeitsfeier schlüpft nämlich auch das Brautpaar in die Rolle des Veranstalters und fällt somit in die Veranstalterhaftung. Entsprechend kann es durchaus sinnvoll sein, bei den Hochzeitsvorbereitungen auch über den Versicherungsschutz nachzudenken. Je ausschweifender und teurer das Fest, desto sinnvoller können zusätzliche Versicherungsleistungen sein. Die Angebote sind hier recht vielfältig, aber egal für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, die Gültigkeit der Versicherung sollten Sie in jedem Fall beachten: Bei einigen Anbietern muss die Versicherung nämlich bereits Monate vor der Hochzeit abgeschlossen werden, um am Stichtag überhaupt gültig zu sein.
Zudem sollte auch der Versicherungsschutz verglichen werden: Welche Risiken werden abgedeckt? Wer ist neben dem Brautpaar noch mitversichert? Und wie hoch ist der Selbstbehalt? Viele Anbieter bieten neben einer Basisversicherung, die greift, wenn das Brautpaar schwer erkrankt oder die Location plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht, weitere Zusatz-Bausteine an. Hier sollte man genau prüfen, was im individuellen Fall Sinn macht. So ist man gegebenenfalls auch dann abgesichert, wenn die Band oder der Fotograf kurzfristig abspringen.
Stand: 28. Mai 2018
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