RECHT: Krankheit und Urlaub
Wer kennt das nicht: Da freut man sich schon lange auf den wohlverdienten Urlaub und dann wird man ausgerechnet im Urlaub krank. Schlimm genug, dass etwaige Reisepläne ins Wasser fallen. Da möchte man zumindest nicht die Urlaubstage verlieren.
Unter gewissen Umständen ist das auch nicht der Fall und zwar: Wenn Ihre Erkrankung länger als drei Tage andauert und sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. In dem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nach drei Tagen die Erkrankung mitteilen. Wenn Sie wieder in der Arbeit sind, müssen sie eine Krankenstandsbescheinigung mitbringen.
Komplizierter wird es, wenn Sie während Ihrer Auslandsreise krank werden. Denn dann müssen Sie zusätzlich zur Krankenstandsbescheinigung eine behördliche Bestätigung mitnehmen. Darauf muss vermerkt sein, dass Ihr Krankenstand von einer zum Arztberuf zugelassenen Person bestätigt wurde. Falls Sie aber in einem Krankenhaus waren und dieses die Bescheinigung ausgestellt hat, können Sie sich zumindest den behördlichen Nachweis sparen.
Generell gilt: Sie können Ihren Urlaub nicht einfach um die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängern. Wenn der Urlaub aus ist und sobald Sie wieder gesund sind, müssen Sie wieder arbeiten. Die Krankenstandstage werden Ihrem bestehenden Urlaubstagekonto aber wieder gutgeschrieben.
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