Sozialversicherungswerte für 2020 (voraussichtlich)

ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 460,66 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 179,00 |
monatlich | € 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab dem Jahr 2020. |
GSVG/FSVG | |
Pensionsversicherung | |
Höchstbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 6.265,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
pro Jahr | € 75.180,00 |
Mindestbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 574,25 |
Mindestbeitragsgrundlage | |
pro Jahr | € 6.892,32 |
Unfallversicherung | |
Beitrag zur Unfallversicherung | |
monatlich | € 10,09 |
jährlich | € 121,08 |
Stand: 27. November 2019
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2019:
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Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2019/2020
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
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Kann ein selbständiger Arzt betriebliche Anwalts- und Prozesskosten oder Strafen steuerlich absetzen?
Ist bei einer Rechtsstreitigkeit ein direkter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arztes gegeben und ist die Ursache für die Streitigkeiten in der Praxis des Arztes zu sehen, so können Gerichts- und Prozesskosten steuerlich absetzbar sein.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
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Anstellung von Ärzten bei Ärzten
Das neue Ärztegesetz – im Speziellen § 47a – ermöglicht eine Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen bzw. Gruppenpraxen.
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Kulturlinks – Winter 2019/2020
Im Winter 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!