Kulturlinks – Frühling 2017

Haydn und seine musikalischen Widmungen
ab 24.3.2017, Eisenstadt
Bereits zu Lebzeiten genoss Joseph Haydn großen Ruhm. Nicht nur seine außerordentlichen Kompositionen waren Grund dafür. Mit sogenannten Widmungen, die er an Bürger, Musiker, Aristokraten und gekrönte Häupter Europas richtete, beschleunigte er die Verbreitung seiner Werke. Die Ausstellung zeigt eine reiche Auswahl dieser Widmungen und die dafür erhaltenen Geschenke.
Musical-Frühling: Sofies Welt
ab 3.4.2017, Gmunden
Vielleicht haben Sie den Roman-Bestseller von Jostein Gaarder gelesen, jetzt bringt das Stadttheater Gmunden „Sofies Welt“ auf die Musicalbühne. Erstklassige Besetzung, ein Orchester unter der Leitung von Caspar Richter sowie Musik des norwegischen Komponisten Gisle Kverndokk werden für Musicalgenuss sorgen.
Maasai Baumeisterinnen aus Tansania
bis 18.6.2017, Hittisau
Das Frauenmuseum Hittisau im Bregenzerwald zeigt Baukunst aus Tansania. Maasai Frauen sind dort für den Bau und Erhalt der Hütten verantwortlich. Auf rund fünf mal fünf Metern und aufgeteilt auf sechs Räume leben zwei Erwachsene, sechs Kinder und das Jungvieh zusammen. Die Ausstellung präsentiert zehn Frauen aus Ololosokwan, ihre Bauwerke und Lebensgeschichten.
Stand: 26. März 2018
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2017:
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Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.
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Was bringt das neue E-Mobilitätspaket?
Ab 1.3.2017 bis Ende 2018 werden der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert.
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Steuerpläne der Regierung für 2017/2018
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind diverse steuerlich relevante Vorhaben angeführt.
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Ärzte in einem Dienstverhältnis zu Krankenanstalt
Ärzte, die bei einer Krankenanstalt angestellt sind erhalten i.d.R. für „Klassepatienten“ eine Sondergebühr.
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Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?
Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.
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Empfehlung eines bestimmten Optikers durch den Augenarzt
Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort.